- Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
- Der gültige Impfausweis ist zu hinterlegen.
- Zum Schutze ihrer Katze würden wir uns freuen, wenn diese zusätzlich gegen Tollwut und Leukose geimpft wäre, da zu unseren Pensionsgästen auch Freigänger zählen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass geschlechtsreife unkastrierte Katzen nicht aufgenommen werden können.
- Die Räume der Tierpension werden regelmäßig von unserem Tierarzt begutachtet.
- Sollte während des Aufenthaltes eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung) vom Eigentümer zu tragen.
- Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wird behandelnder Tierarzt, der Haustierarzt der Pension.
- Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
- Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder ableben, so können vom Tiereigentümer keine Ansprüche an den Betreiber gestellt werden.
- Für Schäden an Gegenständen, die der Tiereigentümer mit in die Pension bringt, wird keine Haftung übernommen.
Hubertus Ostermann
Inhaber der Tierpension und Hundeschule Ostermann